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Erotische E-Mails

Eindeutig zweideutige E-Mail mit Folgen

Einladung zum Sex ging an den Falschen


Für Susanne G. (29) endete am vergangenen Freitag ein viel versprechender E-Mail-Flirt mit einem unverhofften Ausgang. Bereits vor einigen Wochen hatte die attraktive Sekretärin in einem Chat-Room den 35-jährigen Jürgen S. kennen gelernt. Innerhalb kürzester Zeit war der virtuelle Funke übergesprungen. Was folgte, waren täglich mehrere E-Mails mit erotischen und lustvollen Inhalten. Obwohl sie sich persönlich nicht kannten, schrieben sich beide ihre sexuellen Fantasien und träumten davon, diese bei einem Blind Date zu verwirklichen. Sex in der Öffentlichkeit stand dabei ganz weit oben auf der Wunschliste.


Per E-Mail wollte Susanne G. ihren "Big Dick", wie sich ihre Chat-Bekanntschaft nannte, für Freitagabend zu einem Treffen einladen. Während der Premiere eines neuen Agenten-Filmes plante sie, gemeinsam mit ihm im Kino den Gipfel der Lust zu erleben. Voller Vorfreude schrieb sie von Ihrem Arbeitsplatz aus eine E-Mail mit dem Inhalt: "Heute Abend um 20 Uhr im Capitol. Ich werde dir den Schweiß auf die Stirn treiben und du wirst von der Handlung des Filmes nichts mitbekommen. Trotzdem musst du in den Fall ganz tieeef eindringen. Ich kann es kaum erwarten."

Vor lauter Erregung unterlief der 29-Jährigen dann aber ein fataler Fehler. In ihrem E-Mail-Adressbuch klickte sie - ohne es zu bemerken - versehentlich den Kontakt ihres Chefs an und schickte ihm und nicht "Big Dick" die eindeutig zweideutige Nachricht. "Ich wusste schon immer, dass du mich willst, du kleines Luder", lautete die Antwort ihres Vorgesetzten, die Susanne G. nur wenige Augenblicke später in ihrem Posteingang hatte. Erst jetzt bemerkte sie ihren Fehler.

Nachdem sich der erste Schreck gelegt hatte, schickte die Sekretärin die E-Mail erneut ab - dieses Mal aber an den richtigen Empfänger. Auch hier ließ die Antwort nicht lange auf sich warten. "Ich werde dir den Nervenkitzel deines Lebens besorgen", versprach Jürgen S. - und hielt sein Versprechen am späten Abend auch tatsächlich ein. Ihren Chef klärte Susanne G. in einem Gespräch über ihr Missgeschick auf und sie vereinbarten gegenseitiges Stillschweigen - denn schließlich hatte der Herr Geschäftsführer nicht nur einen guten Ruf, sondern auch seine wohlsituierte Ehefrau und Inhaberin des Unternehmens zu verlieren.